Bildungsmediathek NRW

Alle Lehrerinnen und Lehrer im Kreis Kleve erhalten kostenlos einen Zugang zur Bildungsmediathek NRW!

Die Bildungsmediathek NRW ist ein kostenloses Angebot vom Kreis Kleve für Sie und erleichtert Ihnen die Unterrichtsvorbereitung. Sie finden hier Onlinemedien zu jedem Bildungsgang sowohl zum Streaming als auch zum Download. Eine Anmeldung mit Benutzerkennung und Passwort ist zur reinen Medienrecherche nicht erforderlich. Wenn Sie ein Medium streamen oder herunterladen möchten, müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden.Falls Sie noch keinen Zugang zur Bildungsmediathek NRW haben, registrieren Sie sich auf der Seite unter dem Punkt "Login" oben rechts. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem PDF als Anhang. Dieses füllen Sie bitte aus und lassen es von der Schulleitung unterschreiben. Sie können es anschließend faxen, mailen oder per Post senden.

Die einzelnen Onlinemedien können in Logineo NRW LMS als Aktivität eingebunden werden, wenn der Schuladmin die LTI-Schnittstelle einmalig für die Schule aktiviert hat. Bei Letzterem unterstützen Sie Frau Haupt, Herr Krause oder die Medienberatenden gerne bei Bedarf. Eine Anleitung finden Sie hier. 

Generell gilt laut unserer Satzung für alle Lehrkräfte:

Alle Medien der Bildungsmediathek NRW dürfen nur von Lehrkräften an Kreis Klever Schulen heruntergeladen werden.
Die Weitergabe des Passworts an Schülerinnen und Schüler ist nicht gestattet. Sie können allerdings den Lernenden per Edu-ID Medienlisten freigeben, die Sie vorher zusammengestellt haben. 

Nutzungsrechte für Medien aus der Bildungsmediathek NRW

Medien aus der Bildungsmediathek NRW dürfen

  • auf dem Schulserver gespeichert werden.
  • auf allen in der Schule befindlichen Rechnern genutzt werden.
  • auf Datenträger kopiert werden, soweit dies im Rahmen einer schulischen Nutzung erforderlich ist.
  • seitens der Lehrkräfte auf dem heimischen PC genutzt werden.
  • den Schülerinnen und Schülern zur Anfertigung von Referaten, Facharbeiten etc. auf mobilen Datenträgern in die Hand gegeben werden. Die Medien müssen nach Fertigstellung der Arbeit zurückgegeben werden.
  • durch sämtliche im digitalen Bereich verfügbaren Techniken verändert werden. Dazu gehören das Extrahieren einzelner Bilder und/oder Szenen aus Medien inklusive ihrer Einbindung und Weiterverarbeitung in Textdokumenten oder Präsentationsprogrammen. Zu den "erlaubten Veränderungen des Mediums" gehören ferner die Veränderung des Tones (neue Tonspur), das Untertiteln, der "Neuschnitt" und vieles mehr.

Diese Nutzungsmöglichkeiten sind nur zu Übungszwecken zulässig. Eine etwaige Veröffentlichung auf der Homepage der Schule zwecks Darstellung von Arbeitsergebnissen ist nicht erlaubt.
Eine Weitergabe des Passwortes an Schülerinnen und Schüler ist nicht gestattet.
Die hier aufgeführten Nutzungsrechte gelten für die Dauer des jeweils gültigen Lizenzzeitraumes. Dieser ist in unserem online-Medienkatalog auf dem Datenblatt des Mediums angegeben. Nach Ablauf des Lizenzzeitraumes ist das Medium nicht mehr downloadbar. Es darf nicht mehr eingesetzt werden und der Nutzer ist verpflichtet, die auf Datenträgern abgelegten Medien zu löschen.

Fehlt Ihnen ein Medium?

Sie suchen zu einem Thema ein Medium und sind in Bildungsmediathek NRW nicht fündig geworden? Melden Sie uns Anschaffungsvorschläge! Wir sichten die vorgeschlagenen Filme und schaffen sie bei Eignung im Rahmen des möglichen Etats an. 

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